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Warum einen unabhängigen Sachverständigen? - Heinz-Jürgen Petrikowski - vereidigter Kfz-Sachverständiger
Warum einen unabhängigen
Sachverständigen ?
Grundsätzlich steht es dem Geschädigten frei, einen unabhängigen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. 

Der vereidigte Gutachter ist sachverständig, neutral und überparteilich. Er verfügt exklusiv über alle Arbeitunterlagen. Er ist vorzüglich ausgebildet und ist mit allen Neuerungen auf seinen Fachgebieten vertraut.

Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. 

Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig durch den Schädiger oder seiner Versicherung. Ausnahmen sind sogenannte Bagatellschäden.

Nur die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden.

Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Die Beweissicherung über Schadenart und Schadenumfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es Streit um den Schadenhergang gibt.

Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). Selbst wenn der Geschädigte eine Reparatur in einer Fachwerkstatt ausführen lässt, ist er nicht verpflichtet, zur Abrechnung des Unfallschadens die Reparaturkostenrechnung vorzulegen (Urteil BGH vom 06.04.1993, AZ VI ZR 181/92).

Einwände des Schädigers, z.B. zur Schadenhöhe oder zu Vor- und Altschäden, können durch ein Gutachten entkräftet werden.

Beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalles im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten mit Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.

Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte in Ihrem eigenen Interesse und achten sie nicht nur auf eine schnelle, sondern auch eine vollständige Schadenregulierung. Wenn nötig, schalten Sie bei einem Unfall einen Rechtsanwalt ein.
Heinz-Jürgen Petrikowski
öffentlich bestellter und vereidigter KFZ-Sachverständiger von der IHK mittlerer Niederrhein
für KFZ- Schäden und Bewertungen
Kfz-Meister
Betriebswirt des Handwerks
Havariekommissar
Monschauer Straße 44
41068 Mönchengladbach
Telefon 0 21 61 /  3 54 54 54
Telefax 0 21 61 / 35 45 43
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Havariekommissariat 24 Stunden erreichbar.
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